IT-Gerichtsgutachten
Unabhängige EDV-Gutachten für Zivil- und Strafverfahren – vom zertifizierten Sachverständigen. ☎ 07666/946305-0
Wenn das Gericht einen IT-Sachverständigen braucht
In Zivil- und Strafverfahren mit IT-Bezug bestellen Gerichte Sachverständige, um technische Sachverhalte neutral und nachvollziehbar zu klären – vom gescheiterten Softwareprojekt über Datenmanipulation bis zur Schadensbewertung. Als zertifizierter EDV-Sachverständiger und IT-Forensic Analyst erstellen wir Gerichtsgutachten, die den formalen Anforderungen der Justiz genügen: unabhängig, unparteiisch und auch für technische Laien verständlich.
Typische Einsatzgebiete
Gescheiterte IT-Projekte
Streit um Softwareprojekte, Werkleistungen und Pflichtenhefte: Wer hat welche Leistung geschuldet und erbracht?
Mängel an Hard- und Software
Technische Bewertung von Mängeln, deren Ursachen und der Frage, ob sie erheblich sind.
Datenmanipulation & -diebstahl
Gerichtsverwertbare Beweissicherung und Auswertung mit Methoden der IT-Forensik.
Schadens- und Wertermittlung
Bewertung von Schäden an EDV-Anlagen und Ermittlung von Zeit- und Wiederbeschaffungswerten.
So entsteht ein Gerichtsgutachten
Bestellung
Das Gericht bestellt uns per Beweisbeschluss und formuliert die Beweisfragen.
Untersuchung
Aktenstudium, Ortstermine und technische Untersuchung – sorgfältig dokumentiert.
Schriftliches Gutachten
Nachvollziehbare Beantwortung der Beweisfragen – auch für technische Laien verständlich.
Erläuterung
Auf Wunsch des Gerichts erläutern wir das Gutachten mündlich im Termin.
Häufige Fragen zum Gerichtsgutachten
Wer beauftragt das Gerichtsgutachten?
Das Gericht selbst – die Parteien können die Bestellung eines Sachverständigen aber anregen und Beweisfragen vorschlagen.
Wie werden die Kosten abgerechnet?
Die Vergütung gerichtlich bestellter Sachverständiger richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Was unterscheidet das Gerichtsgutachten vom Privatgutachten?
Das Gerichtsgutachten wird vom Gericht in Auftrag gegeben und ist Beweismittel im Verfahren. Ein Privatgutachten beauftragen Sie selbst – etwa zur Vorbereitung oder als qualifizierter Parteivortrag.
Kontaktanfrage Gerichtsgutachten
Ihre Anfrage über das folgende Formular wird per eMail an uns verschickt und elektronisch verarbeitet. Die rechtliche Grundlage hierzu ist unser gegenseitiges Interesse, Ihre Anfrage schnell und unkompliziert zu beantworten.
Alle weiteren Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.