EDV-Gutachten
Was Sie bei uns zum Thema EDV-Gutachten finden.
Mit verkehrsfähigen Gutachten helfen wir Ihnen teure Streitigkeiten vor Gericht zu vermeiden und – falls es doch einmal dazu kommen sollte – Richtern, die richtige Entscheidung zu finden.
Dabei beauftragen eine oder mehr Parteien den Gutachter, tatsächliche Zustände und Eigenschaften von Systemen, Einrichtungen und Werkleistungen zu untersuchen und zu beurteilen. So können Abrechnungsdifferenzen geklärt, Abläufe rekonstruiert und Ursachenzusammenhänge analysiert werden.
Jedes Gutachten wird nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Neutralität und Objektivität sind das oberste Gebot.
Versicherungsgutachten
Schadensfälle die an Versicherungen gemeldet werden, benötigen oft eine fachliche Begutachtung des vorhandenen Schadens. Hier hilft ein EDV-Gutachten.
Schadengutachten für EDV-Systeme
Sind Schäden an EDV-Geräten vorhanden, werden diese festgestellt und bewertet und in einem Gutachten festgehalten.
Bewertung von EDV Hard- und Software
Wertermittlung von Computer, Notebooks und vielen weiteren Hardwarekomponenten, sowie Wertermittlung von Software.
Gerichtsgutachten
für Entscheidungshilfen in Zivil- oder Strafverfahren.
Mit forensischen Gutachten können gewonnene Beweise in Ermittlungsverfahren eingebracht werden.
Unsere Angebote zum Thema EDV-Gutachten:
Mit unserem zertifizierten EDV-Sachverständigen Ralph Lieske bieten wir Ihnen ein vielfältiges Angebot im Bereich EDV-Gutachten. Sprechen Sie uns einfach an teilen Sie uns Ihren Bedarf mit.
Weiterführende Informationen:
Auf den nachfolgenden Webseiten finden Sie weiterführende Informationen zum Thema EDV-Gutachten.
Kontaktanfrage EDV-Gutachten
Ihre Anfrage über das folgende Formular wird per eMail an uns verschickt und elektronisch verarbeitet. Die rechtliche Grundlage hierzu ist unser gegenseitiges Interesse, Ihre Anfrage zu EDV-Gutachten schnell und unkompliziert zu beantworten und natürlich das Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung.
Alle weiteren Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.