Externer Datenschutzbeauftragter

Benennen Sie uns zu Ihrem externen Datenschutzbeauftragten

Wieso sollten wir Ihren externen Datenschutzbeauftragten stellen?

Beschäftigt ein Unternehmen mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden (§ 38 BDSG). Unabhängig von dieser Schwelle besteht die Benennungspflicht u. a. dann, wenn Verarbeitungen einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen oder die Kerntätigkeit in der umfangreichen Überwachung von Personen bzw. der Verarbeitung sensibler Daten besteht (Art. 37 DSGVO). Der Datenschutzbeauftragte muss der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden; Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 10 Mio. Euro geahndet werden. Ob eigenes Personal oder ein externer Datenschutzbeauftragter die bessere Wahl ist – beides hat Vor- und Nachteile, die wir im Folgenden aufführen.

Interner Datenschutzbeauftragter

Vorteile

  •   Firmeninterna bleiben im Unternehmen
  •   Kennt vorhandene Strukturen und Abläufe bereits gut
  •   Jederzeit im Haus ansprechbar

Interner Datenschutzbeauftragter

Nachteile

  •   Führungsebene, Personal- und IT-Leitung dürfen nicht benannt werden
  •   Gute Fachkunde in IT und Datenschutzrecht erforderlich – ungeeignete Benennung schützt nicht vor Bußgeldern
  •   Umfangreiche, regelmäßige Schulungen notwendig
  •   Sonderkündigungsschutz – Abberufung kaum möglich
  •   Arbeitszeit muss für die DSB-Tätigkeit freigestellt werden
  •   Haftungsrisiko bleibt (außer bei Vorsatz) beim Arbeitgeber

Externer Datenschutzbeauftragter

Vorteile

  •   Nachgewiesene Fachkunde in IT und Datenschutzrecht – Nachweise vor der Benennung und danach jährlich
  •   Ständige Fortbildung, immer auf dem aktuellen Stand
  •   Schnellere Bearbeitung durch Erfahrung und vorhandene Vorlagen
  •   Planbare Kosten: geringe Monatsgebühr, aufwandsabhängige Pauschale – auf Wunsch Kontingente oder Flatrates
  •   Bei Unzufriedenheit jederzeit abrufbar und wechselbar
  •   Versicherung bei Beratungsfehlern oder Versäumnissen

Externer Datenschutzbeauftragter

Nachteile

  •   Geringer Einarbeitungsaufwand zu Beginn, bis Strukturen und Arbeitsweisen bekannt sind
  •   Einblicke in Firmeninterna erforderlich – durch die Verschwiegenheitsverpflichtung jedoch abgesichert

Mehr fällt uns zu diesem Thema ehrlicherweise nicht ein.

Entscheiden Sie sich für eine Variante

Die Vor- und Nachteile muss jedes Unternehmen selbst abwägen und sich daraufhin entscheiden, welche Variante die beste ist. Meist ist dies die Variante mit dem externen Datenschutzbeauftragten, denn die Mitarbeiter haben meist andere Aufgaben, um die sie sich kümmern müssen.

Unsere Angebote zum Thema ext. Datenschutzbeauftragter:

Monatliche Berechnung nach Aufwand

Hier werden ganz fair nur die tatsächlich anfallenden Kosten berechnet.

Die Vertragslaufzeit ist 24 Monate mit Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate, und bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Laufzeitende.

 

  • pro Mitarbeiter/in 4,- € monatlich
    • Darin enthalten sind die notwendigen Fortbildungen
    • und die Versicherung
  • pro Stunde Arbeitsaufwand 80,-€
  • zzgl. Spesen und Anfahrten

Bei vierteljährlicher Zahlweise im Voraus bieten wir 2% Nachlass, bei halbjährlicher Zahlweise im Voraus 4% und bei jährlicher Zahlweise im Voraus 8%.

Monatliche Berechnung inkl. Stundenkontingenten

Ab einem geschätzten Arbeitsaufwand von 4 Stunden monatlich bieten wir vergünstigte Stundenkontingente an. In diesen Tarif kann jederzeit von der aufwandsbasierten Abrechnung gewechselt werden.

Die Vertragslaufzeit ist 24 Monate mit Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate, und bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Laufzeitende.

Nicht verbrauchtes Stundenkontingent kann im Folgemonat verrechnet werden, ansonsten verfällt es.

 

  • pro Mitarbeiter/in 3,80 € monatlich
    • Darin enthalten sind die notwendigen Fortbildungen
    • und die Versicherung
  • pro Stunde Arbeitsaufwand 75,-€
  • zzgl. Spesen und Anfahrten

Bei vierteljährlicher Zahlweise im Voraus bieten wir 2% Nachlass, bei halbjährlicher Zahlweise im Voraus 4% und bei jährlicher Zahlweise im Voraus 8%.

Unsere Dienstleistungen als Datenschutzbeauftragter bieten wir vor allem in den folgenden Orten an: Freiburg, Emmendingen, Waldkirch, Gundelfingen, Denzlingen, March, Hochdorf, Reute, Umkirch, Glottertal und den weiteren Orten im Umkreis.

Weiterführende Informationen:

Kontaktanfrage externer Datenschutzbeauftragter

Ihre Anfrage über das folgende Formular wird per eMail an uns verschickt und elektronisch verarbeitet. Die rechtliche Grundlage hierzu ist unser gegenseitiges Interesse, Ihr Anfrage zum externen Datenschutzbeauftragten schnell und unkompliziert zu beantworten und natürlich das Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung.

Alle weiteren Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.