Datenschutzbetreuung
Informationen und Angebote zur Datenschutzbetreuung.
Die Umsetzung der Datenschutzgesetze, insbesondere DS-GVO und BDSG ist für alle Unternehmen verpflichtend, egal wie viele Mitarbeiter sie haben oder ob die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht. Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, gespeichert, verändert, verarbeitet, übermittelt oder in einer sonstigen Weise genutzt werden, wenn dies durch ein Gesetz erlaubt ist oder wenn die betroffene Person eingewilligt hat.
Webseiten müssen entsprechend angepasst werden, damit nicht Unmengen an Daten erhoben werden, es müssen Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Artikel 30 DS-GVO erstellt werden und auch Mitarbeiter sollten zum Thema Datenschutz geschult werden.
Wir stehen Ihnen deshalb mit unserem Angebot zur Datenschutzbetreuung zur Seite. Ob es Webseitenanalysen geht, die Erstellung von Verarbeitungsverzeichnissen, Mitarbeiterschulungen oder auch die Betreuung bei der Umstellung der internen Prozesse, wir helfen Ihnen weiter.
Unsere Angebote zur Datenschutzbetreuung:
Viele Webseiten sind entweder alt und wurden nicht im Hinblick auf Datenschutzgrundsätze erstellt. Oftmals werden Webseiten auch selbst erstellt, weil es so einfach geht und tausende von Modulen zur Verfügung stehen, die ohne technische Kenntnisse eine multimediale Webseite ermöglichen.
Hierbei wird aber oftmals kein Gedanke an den Datenschutz verschwendet, bzw. ist für den Laien gar nicht ersichtlich, ob personenbezogene Daten erhoben werden oder gar an Dritte übermittelt werden. Ein Großteil der Webseiten übermittelt illegal Daten in unsichere Drittländer wie z.B. die USA.
Aufgrund unserer Erfahrung können wir diese Probleme abstellen und Ihnen rechtliche Probleme und teure Abmahnungen ersparen.
Wir gehen mit Ihnen alle Datenverarbeitungsprozesse durch und erstellen mit Ihnen Verarbeitungsverzeichnisse. Hierbei erkennen wir auch Datenschutz-Probleme und helfen Ihnen, diese zu eliminieren.
Wir schulen Ihre Mitarbeiter umfassend zum Thema Datenschutz und insbesondere beim Umgang mit personenbezogenen Daten.
Nicht jedes Unternehmen benötigt einen Datenschutzbeauftragten, doch die sonstigen Pflichten, die sich aus den Datenschutzgesetzen ergeben, sind fast die gleichen.
Verarbeitungsverzeichnisse, Schulungen, Softwareauswahl, Cloudspeicher, Cloudanwendungen, an wen dürfen welche Daten weitergegeben werden?, usw. Oftmals besteht hier Beratungsbedarf, was zulässig und möglich ist und wie man sinnvoll und trotzdem datenschutzkonform moderne Techniken und Arbeitsweisen einsetzen kann.
Hier stehen wir gerne im Rahmen unserer Möglichkeiten mit einer Datenschutz-Beratung zur Verfügung. Eine Rechtsberatung können und dürfen wir nicht anbieten!
Jede Person hat das Recht, eine Auskunft zu verlangen und zu erhalten, welche Daten über sie erhoben und verarbeitet werden, woher diese Daten kommen, wieso die Verarbeitung stattfindet und an wen diese Daten weitergegeben werden. Außerdem kann der Datenverarbeitung widersprochen werden.
Wenn Sie eine solche Anfrage erhalten, dürfen Sie keine Fehler machen. Es stehen rechtliche Konsequenzen und hohe Bußgelder auf dem Spiel.
Wir helfen Ihnen, diese Anfragen zu bearbeiten.
Unsere Dienstleistungen als Datenschutzbeauftragter bieten wir vor allem in den folgenden Orten in unserer Umgebung an: Freiburg, Emmendingen, Waldkirch, Gundelfingen, Denzlingen, March, Hochdorf, Reute, Umkirch, Glottertal und den weiteren Orten im Umkreis.
Kontaktanfrage Datenschutzbetreuung
Ihre Anfrage über das folgende Formular wird per eMail an uns verschickt und elektronisch verarbeitet. Die rechtliche Grundlage hierzu ist unser gegenseitiges Interesse, Ihr Anfrage zur Datenschutzbetreuung schnell und unkompliziert zu beantworten und natürlich das Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung.
Alle weiteren Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.