Eine neue Betrugsmasche ist derzeit im Umlauf. Viele Unternehmen, darunter auch einige unserer Kunden, erhielten die letzten Tage ein Fax von der ominösen Datenschutzauskunft-Zentrale.

Die „Datenschutzauskunft-Zentrale“ fordert darin auf, bis zum 09.10.2018 bestimmte Angaben über das eigene Unternehmen zu machen und das beigefügte Formular zum Datenschutz zu unterschreiben. Das Schreiben hat einen offiziellen Charakter, jedoch exisitiert eine entsprechende Zentrale existiert gar nicht! Vermutlich soll hier der Eindruck erweckt werden, dass es sich um ein Anschreiben des offiziellen Datenschutzbeauftragten der Länder handelt. Doch das ist nicht der Fall.

Mehrere Landesdatenschutzbeauftragte, wie z.B. Lutz Hasse (Thüringen) oder Andreas Schurig (Sachsen), warnen vor einer sogenannten „Datenschutzauskunft-Zentrale“, ebenso viele Industrie- und Handelkammern. Per Fax werden in den letzten Tagen viele Unternehmer aufgefordert, eine Datenschutzerklärung abzugeben. Das Fax erweckt den Eindruck, es stamme von einer offiziellen Datenschutzbehörde, denn es ist einem offiziellen Schreiben des Gewerbezentralregisters nachempfunden. Es handelt sich hierbei jedoch um eine Betrugsmasche, eine entsprechende Zentrale existiert nicht!

Im Kleingedruckten: Betrug – Datenschutzpaket für 1777,86 Euro

Das Schreiben fordert den Empfänger auf, diverse Angaben zu seinem Unternehmen zu machen, wie etwa die Branche oder die Beschäftigtenzahl. Liest man jedoch das Kleingedruckte durch, findet man den Hinweis, dass mit der Unterzeichnung eigentlich ein Vertrag zustande kommt über ein „Basisdatenschutzpaket“ zum Preis von 498 Euro zzgl. MwSt jährlich. Der Vertrag wird für 36 Monate abgeschlossen. Bekannt ist diese Masche auch von diversen Branchenbuch- und Gewerberegister-Abzocken.

Hinter der DAZ steckt eine Limited aus Malta

Über den im Kleingedruckten stehenden Link lassen sich tatsächlich AGB abrufen, die auf die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd., verweisen, die in Malta gemeldet ist.

Gemäß den abgedruckten  Bedingungen erhält man ein Informationspaket zur DSGVO. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Empfänger „ein Angebotsschreiben von DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. unterzeichnet und an DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. zurücksendet“. Um dieses Angebot handelt es sich bei dem betreffenden Fax. Die meisten Unternehmer möchten keinen Auftrag auslösen, sondern senden das Fax in der falschen Annahme zurück, dass Sie auf eine Behördenanfrage reagieren müssen. Dabei wird im Kleingedruckten immer wieder durch die Worte „bei Annahme“ darauf hingewiesen, dass es sich um ein Angebot handelt, welches man durch Unterschrift annimmt.

Das maltesische Unternehmen versucht also, mit Hilfe der allgemeinen Unsicherheit über die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sich zu bereichern.

 

Auf keinen Fall unterschreiben!

Durch die Aufmachung des Schreibens sollen die Empfänger gezielt dazu veranlasst werden, das Formular auszufüllen und zu unterschreiben. Wir empfehlen dringend, nicht auf dieses Schreiben zu reagieren und auch auf anderweitige Kontaktaufnahme zu unterlassen.

Bei Fragen zur DSGVO wenden Sie sich bitte entweder an uns oder an eine der Datenschutz-Aufsichtsbehörden.

Wer bereits in diese Abo-Falle getappt ist, sollte den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und auf keinen Fall bezahlen! Das Problem bei Gewerbetreibenden ist, dass ihnen kein Widerrufsrecht wie bei Verbrauchern zusteht. Notfalls sollte ein Anwalt hinzugezogen werden.

 

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